Im Rahmen eines Infopoints Hochschullehre der Stiftung Innovation in der Hochschullehre und des Hochschulforums Digitalisierung hatte ich am 9.12.2022 die Gelegenheit, mit den Teilnehmenden (v.a. Lehrende der Rechtswissenschaft und Mitarbeitende aus dem Bereich Hochschuldidaktik) das Thema “Digitales Training Juristischer Methodenkompetenzen – Bedarfe, Formate, Tools, Gelingensbedingungen” zu diskutieren. Das Video mit dem Vortrag findet sich unter https://youtu.be/7zn_h7Df_oo.
Diskussionsergebnisse
Zwei Diskussionsergebnisse aus den (aus dem Video herausgeschnittenen) Gesprächen erscheinen mir besonders bemerkenswert:
1.) Es besteht ein dringender Bedarf an einem Training der Digitalkompetenz für Juristinnen und Juristen.
ChatGPT ist derzeit auch unter Juristinnen und Juristen in aller Munde. Eine treffende Einordnung der Leistungsfähigkeit des KI-Tools für Fragen der Rechtswissenschaft fällt schwer. Dieses Beispiel zeigt deutlich: Die Digitalisierung des Rechts und der Rechtspraxis wirft viele (neue) inhaltliche und methodische Fragen auf. Daher brauchen wir ein Training der Digitalkompetenz für Juristinnen und Juristen. Die aus der Blütezeit der Rechtsinformatik bekannten Diskussionen dazu haben unlängst, wie mehrere fachdidaktische Veranstaltungen zeigen (JURTECH:JURSTUDY; ZerF-Jahrestagung 2022), wieder Fahrt aufgenommen.
Es bietet sich an, Methodik und Inhalte im Rahmen der Gestaltung eines Querschnittscurriculums “Digitalisierung und Recht” zu trennen und in (möglichst vielen) verschiedenen Stufen vorzugehen.
In einem neuen Fach „Digitalisierung des Rechts“ oder „Digitalkompetenz“ könnte ein Training der sog. digital legal literacy mit fachübergreifenden Digitalisierungsfragen und Grundlagen der Rechtsinformatik verbunden werden. Das neue Fach könnte folgende Kompetenzen enthalten:
2.) Die Juristenausbildung sollte um ein Training anwendungsorientierter juristischer Methodenkompetenzen ergänzt werden.
Juristische Arbeitsmethoden werden in der aktuellen Juristenausbildung nur beiläufig thematisiert und als solche gekennzeichnet. Der Erwerb anwendungsorientierter juristischer Methodenkompetenzen müsste daher durch geeignete (im Video im Detail diskutierte) Formate in der Juristenausbildung in einem sog. „Querschnitts- Methodencurriculum “ gefördert werden.
Fazit
Die Rechtswissenschaft ist aufgerufen, das klassische Curriculum um Trainingsangebote für Methodenkompetenzen (Querschnitts-Methodencurriculum und Querschnittscurriculum “Digitalisierung und Recht”) zu ergänzen. Voraussetzung dafür ist aber eine noch immer fehlende Verständigung über die zwingend zu vermittelnden methodischen Basis-Kompetenzen.