Seit 2. April 2022 dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Gerichtsverhandlungen aufgezeichnet und anschließend in den Medien ausgestrahlt werden. Die Reform ist Teil eines Maßnahmenpakets zur Stärkung des Vertrauens in die Justiz (Loi du 22 décembre 2021 pour la confiance dans l’institution judiciaire).
Mit Details der Bestrebungen zum Ausbau der Transparenz in der Justiz habe ich mich in einem Beitrag in RohR 2021, 132 ff. beschäftigt: